THEMENBEREICHE

In Zeiten zunehmender Vielfältigkeit und Veränderungsprozessen in allen Bereichen der Gesellschaft ist die Frage der Erwerbstätigkeit von MigrantInnen von zentraler Bedeutung. Die Bedarfslage auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der demografischen Entwicklung wurde erkannt, und mittlerweile gibt es wissenswerte Neuerungen und Regelungen auf diesem Gebiet. Alle, die sich für die Integration von Zugewanderten auf diesem ausschlaggebenden Feld des Miteinanders einsetzen bzw. sehen, dass dies schlichtweg notwendig ist, kommen nicht umhin, sich dementsprechende Kenntnisse anzueignen – damit die Umsetzung in der Praxis zukünftig immer weniger durch fehlendes Orientierungswissen oder ungeklärte Rahmenbedingungen eingeschränkt wird. Genau hier bietet das Seminar Hilfestellungen und relevanten Wissensinput. Bringen Sie gerne eigene Fallbeispiele mit.

WIR GEHEN AUF IHRE FRAGEN EIN

Wie steht es eigentlich genau um die Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit von MigrantInnen?
Welche Neuerungen bringt das Fachkräftezuwanderungsgesetz mit sich?
Was ist zu beachten und welche Fallstricke gibt es?

WENN SIE DIESES SEMINAR BESUCHT HABEN

wurden Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem aktuellen Themenfeld sowie detaillierte Aufklärung über entsprechende Regelungen und Voraussetzungen vermittelt
konnten Sie Probleme aus der Praxis thematisieren und gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Arbeit entwickeln
wurden Ihnen Handlungsempfehlungen gegeben, die Sie in Ihrem Engagement stärken können

 

FAKTEN
○ Termin: Donnerstag, 02. Juli 2020, 17.00-19.30 Uhr
○ Ort: Arno-Loose-Villa, Erzbergerstraße 3, 09116 Chemnitz, 2. OG
○ die Teilnahme ist kostenfrei
○ auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt
○ die Platzanzahl ist begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt
○ Anmeldung unterschriebenem Anmeldeformular per E-Mail an anmeldung@academy-isc.de, per Fax an
0371 / 495 795 89 oder direkt unter https://www.academy-isc.de/web/anmeldung.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Projektes „Hilfe für Helfer_Phase 3“.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Im Rahmen des Landesprogramms “Integrative Maßnahmen”.

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